UID-Nummer: Grundlagen |
![]() |
![]() |
![]() |
In Österreich erfolgen Vergabe, Datenpflege und Löschung, eigentlich Ausserkraftsetzung ("Begrenzung") durch das jeweilige Finanzamt. Vergabe und Begrenzung von UID-Nummern sind im Art 28 UStG 1994 und zahlreichen EU-Richtlinien geregelt. Eine Begrenzung (Ausserkraftsetzung) erfolgt aus folgenden Gründen a) Ableben oder Betriebsaufgabe |